1. Vertragspartnerin
AI & Co GmbH, c/o Fehr Legal GmbH, Lättichstrasse 6, 6340 Baar, Schweiz, UID CHE-305.935.951. Diese Bedingungen gelten für Arizo.
2. Leistung
Arizo ist ein KI-Support-Agent. Er antwortet aus der Wissensbasis, die der Kunde pflegt, und übergibt an einen Menschen, wenn er unsicher ist oder jemand eine Person verlangt. Es gibt kein Plattform-Abo. Abgerechnet wird vorbezahlte Nutzung. Arizo liest nicht in ein CRM oder eine Kundendatenbank. Die Antworten sind kein Rechts-, Steuer- oder Fachrat.
3. KI-Kennzeichnung
Das Chatfenster sagt zu Beginn, dass es eine KI ist. Der Kunde darf diese Kennzeichnung nicht entfernen oder so ersetzen, dass eine natürliche Person vorgetäuscht wird. Der Kunde bleibt für den Inhalt seiner Wissensbasis verantwortlich und ist Betreiber des eingebetteten Chatfensters. AI & Co stellt das System bereit.
4. Guthaben
Gekauftes Guthaben ist vorbezahlte Nutzung von Arizo, kein Geld und nicht übertragbar. Nicht verbrauchtes gekauftes Guthaben wird nicht zurückerstattet, auch bei Kündigung oder Kontoschliessung, soweit kein zwingendes Recht etwas anderes verlangt. Guthaben verfällt nicht durch Zeitablauf. Es gibt keine Überziehung. Fehlgeschlagene Anbieteraufrufe, lokale Ablehnungen und eine Übergabe ohne sichtbare Antwort werden nicht als erfolgreiche Nutzung belastet. Ein allfälliges Starterguthaben ist kein gekauftes Guthaben.
5. Laufzeit
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Jede Partei kann mit angemessener Frist kündigen. Nicht verbrauchtes gekauftes Guthaben wird nicht zurückerstattet.
6. Daten
Die Verarbeitung steht in der Datenschutzerklärung. Auftragsverarbeiter: siehe Auftragsverarbeiter.
7. Haftung
Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, beschränkt auf den in den letzten zwölf Monaten für das betroffene Konto bezahlten Betrag. Kein SLA, keine zugesicherte Verfügbarkeit oder Antwortqualität.
8. Recht
Schweizer Recht, unter Vorbehalt zwingender Bestimmungen am Sitz des Kunden. Gerichtsstand Zug, soweit zulässig.